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Gesetzliche Zuzahlungen
Die Geriatrische Fachklinik Neuburg hat mit den Krankenkassen einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V abgeschlossen.
Für die Behandlungen in solchen Einrichtungen werden gesetzliche (vgl. § 40 SGB V) Zuzahlungen verlangt, die von unserer Klinik an die Krankenkassen weiterzuleiten sind.
b/w Inverse
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